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GEWIDOR GmbH
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Stichprobenverfahren, Datenanalysen

Nicht nur das Inkrafttreten der VO 1/2006 erhöht die Anforderungen an den Berufsstand.
Mit dem neuen Risikomodell, dargestellt im IDW EPS 261, ergeben sich besondere Anforderungen für die Durchführung von Abschlussprüfungen.
Kernpunkte sind Prüfungshandlungen zur Beurteilung der Fehlerrisiken, bei denen der Abschlussprüfer u. a. Prüfungsnachweise zur Funktion relevanter Teile des IKS erbringen muss. Der Abschlussprüfer muss sich künftig immer mit dem IKS des Mandanten befassen, d. h. eine Aufbauprüfung, insbesondere die Beurteilung der Kontrollaktivitäten, ist durchzuführen und zu dokumentieren. Als Reaktionen auf die beurteilten Fehlerrisiken muss der Prüfer Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegen. 

Wo sind Funktionsprüfungen des IKS erforderlich und wo erbringen aussagebezogene Prüfungshandlungen ausreichende Prüfungsnachweise?
 

Bei der Durchführung aussagenbezogener Prüfungshandlungen unterstützt Sie das neue Modul ’Stichprobenverfahren und Datenanalysen’. Durch die Analyse importierter Daten und Anwendung stichprobengestützter Prüfungsmethoden gem. HFA-Publikationen können Sie den Umfang der Belegeinsicht deutlich reduzieren.

Die GEWIDOR GmbH ist bei der Konzeption dieses Moduls von der Tatsache ausgegangen, dass die Anwendung mathematisch statistischer Verfahren im Bereich der Jahresabschlussprüfung in besonderer Weise von der Software unterstützt werden muss. Dies gelingt nur durch Beschränkung auf besonders häufig angewandte Prüfverfahren und Verzicht auf eine Vielzahl optionaler Komponenten, die andere Softwarehersteller anbieten. Daher enthält das Modul StpV ausschließlich vollständig vorkonfigurierte Prüfverfahren, die unmittelbar zu prüferisch relevanten Ergebnissen führen.
Zur Durchführung mathematisch-statistischer Verfahren sind keine unmittelbaren Kenntnisse der Verfahren selbst notwendig.
 


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